Lexmark herstellergarantie | Lexmark Deutschland

Terms and Conditions

1. Umfang

1.1 Lexmark gewährt demjenigen (nachfolgend der “Ursprüngliche Erwerber” genannt), der ein mit der Lexmark Marke versehenes und in Abschnitt 3 dieser Garantiebedingungen näher beschriebenes Druckgerät oder Verbrauchsmaterial (nachfolgend “Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial”) als erster für eigene Zwecke erwirbt, eine “ 3-jährige beschränkte Garantie für die KMU Prodktserie” (nachfolgend die “Lexmark Garantie”). Diese Lexmark Garantie gewährt Lexmark darüber hinaus auch jeder Person, an die das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial während der Laufzeit (nachfolgend die “Laufzeit”) der Lexmark Garantie rechtmäßig weitergegeben oder veräußert wird (zusammen mit dem Ursprünglichen Erwerber nachfolgend der “Endkunde”).

1.2 Im Rahmen dieser Lexmark Garantie sichert Lexmark zu, dass das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial aus neuen oder neuwertigen Bauteilen hergestellt ist, der von Lexmark veröffentlichten technischen Beschreibung entspricht, keine Verarbeitungsoder Materialdefekte aufweist und zum Zeitpunkt der Auslieferung funktionstüchtig ist.

1.3 Lexmark sichert ferner zu, gegenüber dem Endkunden technischen Kundendienst zu erbringen (nachfolgend der “Technische Kundendienst”), und zwar entweder über eine Lexmark Landes-Website oder über die Lexmark-Hotline (wie in den “Richtlinien für Lexmark Services” näher ausgeführt, welche beiliegen und/oder auf der Lexmark Landes-Website unter www.lexmark.com/myguarantee verfügbar sind).

1.4 DIESE LEXMARK GARANTIE WIRD VON LEXMARK ALS KOSTENLOSE ZUSÄTZLICHE HERSTELLERGARANTIE ZUSÄTZLICH ZU VERTRAGLICHEN, GESETZLICHEN ODER ALLGEMEINEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN GEWÄHRT, WELCHE DEM ENDKUNDEN GEMÄß DEM ANWENDBAREN NATIONALEN RECHT GEGENÜBER DEM VERKÄUFER DES PRODUKTS (LEXMARK SELBST ODER EINER ANDEREN PARTEI, VON WELCHER DER ENDKUNDE DAS LEXMARK DRUCKGERÄT ODER VERBRAUCHSMATERIAL ERWORBEN HAT) ZUSTEHEN KÖNNEN. GESETZLICHE ODER VERTRAGLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE, WELCHE DEM ENDKUNDEN GEGENÜBER DEM VERKÄUFER DES PRODUKTS ODER EINER ANDEREN PARTEI ZUSTEHEN KÖNNEN, BLEIBEN VON DIESER GARANTIE UNBERÜHRT.

1.5 Die in dieser Lexmark Garantie festgelegten Services (nachfolgend die “Garantieservices”) werden von der lokalen Lexmark Niederlassung oder einem lokalen Repräsentanten von Lexmark erbracht. 1.6 Lexmark erbringt die Garantieservices (einschließlich des Technischen Kundendienstes) innerhalb des in Abschnitt 6 dieser Lexmark Garantie festgelegten Territoriums. 1.7 IM RAHMEN DIESER LEXMARK GARANTIE GEWÄHRT LEXMARK DEM ENDKUNDEN AUSSCHLIESSLICH DIE NACHFOLGEND AUSDRÜCKLICH EINGERÄUMTEN RECHTE, WELCHE GEGENSTAND DER NACHFOLGEND EBENFALLS AUSGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN SIND.

2. Ablauf des Supports

2.1 Während der Laufzeit der Lexmark Garantie wird Lexmark, (i) dem Endkunden Technischen Kundendienst anbieten, um festzustellen, ob das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial defekt ist und wenn ja, warum und (ii) nach eigener Wahl defektes oder nicht mehr funktionsfähiges Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial instand setzen oder ersetzen (für Einzelheiten zu dem Umfang sowie der Laufzeit siehe Abschnitt 3). Die Originalverpackung sollte vom Endkunden während der Laufzeit der Lexmark Garantie aufbewahrt werden.

2.2 Kontaktaufnahme mit Lexmark Wenn Ihr Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial einen Defekt in Material oder Verarbeitung während der Laufzeit aufweist und die Vorschläge in der Produktdokumentation das Problem nicht lösen, können Sie Support auf einem der folgenden Wege erhalten: 

  • Auf der Support-Website von Lexmark unter www.lexmark.com/myguarantee können Sie zusätzliche Support- und Fehlerbehebungsinformationen oder aktualisierte Software und Treiber finden;
  • Sie können ferner den Technischen Kundendienst unter der entsprechenden Telefonnummer für Ihr Land, wie unter www.lexmark.com/mygarantee in Abschnitt “Garantie-Kontaktliste” festgelegt, anrufen.

2.3 Im Rahmen der Garantieservices wird Lexmark zunächst versuchen die Ursache, wegen der das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial defekt oder nicht funktionsfähig ist, zu bestimmen und soweit möglich, per Telefon, Fax oder Internet das Problem zu beheben. Lexmark wird ein defektes oder nicht funktionsfähiges Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial nach eigener Wahl entweder instand setzen oder durch ein neues oder neuwertiges Gerät ersetzen. Autorisierte Supportmitarbeiter/ innen von Lexmark werden Anweisungen zum Austausch oder zur Rückgabe des defekten oder nicht funktionsfähigen Lexmark Druckgerätes oder Verbrauchsmaterials geben. Alle im Rahmen der Garantieservices ausgetauschten Teile und Produkte gehen in das Eigentum von Lexmark über. Die Lieferung eines Ersatzproduktes führt nicht zu einer Verlängerung der Laufzeit der Lexmark Garantie für das entsprechende Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial.

2.4 Stellt Lexmark im Rahmen dieser Lexmark Garantie ein Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial als Ersatz zur Verfügung, dann hat der Endkunde das defekte oder nicht funktionsfähige Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial in der Verpackung des Ersatzproduktes entsprechend den Anweisungen der autorisierten Supportmitarbeiter von Lexmark an die von diesen im Rahmen des Austauschverfahrens genannte Adresse zurückzusenden. Sollte der Endkunde es nicht zurücksenden, wird Lexmark ihm das als Ersatz gelieferte Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial zu dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Herstellerlistenpreis in Rechnung stellen. 2.5 Ein als Ersatz geliefertes Lexmark Druckgerät ist nicht mit Lexmark Verbrauchsmaterialien, Kabeln und sonstigen Hardwareerweiterungen ausgestattet, welche mit dem defekten Lexmark Druckgerät möglicherweise ausgeliefert wurden oder an diesem angebracht gewesen sind. Diese Teile sind vom defekte

3. Von der Lexmark Garantie erfasste Produkte und Laufzeit der Garantie

3.1. Die folgenden Lexmark Produkte sind von dieser Lexmark Garantie erfasst; es gelten die jeweils angegebenen Laufzeiten:

  • 3.1.1 Soweit nicht eine längere Laufzeit auf dem Lexmark Druckgerät selbst, seiner Verpackung oder der entsprechenden Website von Lexmark angegeben ist, beträgt die Laufzeit für ein Lexmark Druckgerät sowie für die mit diesem verbundenen und mit der Marke Lexmark versehenen Hardwarefeatures und -optionen (wie beispielsweise ein zusätzliches Papierfach) ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber. Die ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr kann kostenlos verlängert werden, wenn der Endkunde sich online unter dem folgenden Link registriert: www.lexmark.com/myguarantee (für Einzelheiten siehe Abschnitt 4).
  • 3.1.2 Lebenslange Laufzeit für das mit der Lexmark Marke versehene Tonerzubehör. Lebenslang wird definiert als der Zeitraum vom Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber bis zu dem Zeitpunkt, an dem der von Lexmark in der Kassette eingefüllte Originaltoner so weit aufgebraucht ist, dass die Versorgung nicht mehr funktioniert.
  • 3.1.3 Neunzig Tage ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber für originale, mit der Lexmark Marke versehene Wartungskits, Fixiereinheit, Bildübertragungseinheit und Verschleißteile, welche mit einem Laserdruckgerät von Lexmark geliefert wurden; oder: bis das Lexmark Druckgerät auf seinem Bedienfeld eine Meldung mit dem Inhalt “LebensdauerWarnung” oder “Planmäßige Wartung” anzeigt; oder: falls die Benutzeroberfläche des Lexmark Druckgeräts eine solche Meldung nicht anzeigen kann, bis zum normalen Verschleiß (je nachdem, welcher dieser drei Fälle zuerst eintritt).
  • 3.1.4 Neunzig Tage ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber für mit der Lexmark Marke versehene Wartungskits, Fixiereinheit, Bildübertragungseinheit und Verschleißteile. Dienstleistungen, die nach der Frist von neunzig Tagen für Wartungskits oder Fixiereinheit angefordert werden, werden einzelfallbezogen in Rechnung gestellt.

3.2 DIESE LEXMARK GARANTIE GILT NICHT FÜR (I) PRODUKTE DRITTER, DIE ZUSAMMEN MIT LEXMARK DRUCKGERÄTEN ODER VERBRAUCHSMATERIAL VERTRIEBEN WERDEN (Z. B. USB- ODER ANDERE KABEL, SOFTWARE ODER ADD-ON-PRODUKTE, DIE VON LEXMARK MITGELIEFERT 

4. Verantwortlichkeiten des Endkunden

4.1 REGISTRIERUNG (AKTIVIERUNGSZERTIFIKAT) Um die Garantieservices oder den Technischen Kundendienst über die ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr für Lexmark Druckgeräte (siehe Abschnitt 3.1.1) hinaus in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Endkunde registrieren und die Lexmark Garantie für jedes Lexmark Druckgerät innerhalb von 90 (neunzig) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber aktivieren (nachfolgend die “90-tägigen Frist”). Die Registrierung kann online auf der Website von Lexmark www.lexmark.com/myguarantee vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Endkunde ein Aktivierungszertifikat, die ursprüngliche Garantielaufzeit von einem Jahr wird dadurch um 24 Monate verlängert (= 36 Monate insgesamt = die ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr plus 24 Monate). Im Fall, dass keine Registrierung innerhalb von der 90-tägigen Frist vorgenommen wird, geht die Garantieverlängerung endgültig verloren und die Laufzeit der Garantie bleibt das ursprüngliche eine Jahr ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Ursprünglichen Erwerber. Nach Registrierung und Aktivierung erhält der Endkunde ein Aktivierungszertifikat. Der Endkunde bewahrt dieses Aktivierungszertifikat an einem sicheren Ort auf.

4.2. Wenn der Endkunde Kontakt mit Lexmark aufnimmt, muss er in der Lage sein, auf Nachfrage (i) einen Nachweis über den Kauf des Ursprünglichen Erwerbers wie eine Rechnung, einschließlich der Informationen über das Verkaufsdatum und die Verkaufsstelle, und die Seriennummer sowie (ii) das Aktivierungszertifikat zur Verfügung zu stellen und soweit anwendbar sowie bei Aufforderung diese Handlungen vornehmen. Ohne diese Informationen können Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial als „außerhalb der Garantie“ gelten, sodass etwaige erbrachte Services dem Endkunden auf der Grundlage der jeweils geltenden Vergütungssätze für den Service oder den Technischen Kundendienst in Rechnung gestellt werden.

4.3 Es obliegt dem Endkunden dafür Sorge zu tragen, dass sein Lexmark Druckgerät entsprechend den, beispielsweise in der Produktdokumentation, angegebenen und/oder vom autorisierten Lexmark Supportmitarbeiter zur Verfügung gestellten SetupInformationen konfiguriert ist. Sollte Lexmarkfeststellen, dass sich das Problem durch ein Upgrade der Firmware beheben lässt, so obliegt es dem Endkunden, das Firmware Upgrade auf seinem Lexmark Druckgerät gemäß den Anweisungen von Lexmark durchzuführen. Entsprechende Anweisungen können dem Endkunden gegebenenfalls auch bei einem Anruf der Hotline von autorisierten Lexmark Supportmitarbeitern gegeben werden. 22EMEA11403 4

4.4 Um ihr optimales Leistungsvermögen zu erhalten, ist bei Lexmark Druckgeräten nach einem bestimmten Druckaufkommen der Einsatz von Wartungskits erforderlich. Entsprechende Hinweise finden sich in den jeweiligen Produktdokumentationen und Installationsanweisungen. Der Endkunde hat die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Wartungskits werden von der Lexmark Garantie nicht abgedeckt. Der Erwerb und der richtige Einsatz von Wartungskits und Fixiereinheiten obliegt allein dem Endkunden, welcher auch die entsprechenden Kosten zu tragen hat.

4.5 Um angemessenen Technischen Kundendienst zu erhalten und eine telefonische Lösung des Problems zu ermöglichen ist es notwendig, dass der Endkunde den autorisierten Lexmark Supportmitarbeiter bei der Problemanalyse unterstützt. Der Endkunde muss das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial in einer Arbeitsumgebung eingebunden haben, die eine Problemanalyse ermöglicht. Falls der Endkunde den autorisierten Supportmitarbeiter nicht wie erforderlich unterstützt, kann die Erbringung der Garantieservices verzögert oder können dem Endkunden zusätzliche Kosten berechnet werden.

5. Ausnahmen

5.1 Im Rahmen dieser Lexmark Garantie erfolgen keine Services für oder in den folgenden Fällen. Jegliche Reparatur, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht wird, kann durch Lexmark dem Endkunden auf der Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vergütungssätze für den Service oder den Technischen Kundendienst in Rechnung gestellt werden.

  • 5.1.1 Die Seriennummer des Lexmark Druckgeräts oder Verbrauchsmaterials ist entfernt oder beschädigt worden oder wurde unbrauchbar gemacht.
  • 5.1.2 Es liegt ein Papierstau vor, der nicht von einem Herstellungsfehler herrührt.
  • 5.1.3 Es ist ein Vor-Ort-Austausch von durch den Endkunden austauschbaren Teilen notwendig wie beispielsweise Tonerpatronen, Fixiereinheiten, Bildübertragungseinheiten und durch den Endkunden austauschbaren Verbrauchsmaterialien.
  • 5.1.4 Schäden an Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial, Funktionsuntüchtigkeit oder Minderung der Leistungsfähigkeit, die vom Gebrauch von Verbrauchsmaterialien, Teilen, Druckmedien, Software oder Zusatzgeräten herrühren, welche nicht original von Lexmark stammen oder welche nicht den von Lexmark für das entsprechende Druckgerät oder Verbrauchsmaterial empfohlenen Spezifikationen entsprechen.
  • 5.1.5 Funktionsuntüchtigkeit, Fehlfunktion oder Minderung der Leistungsfähigkeit, die aus einer ungeeigneten physikalischen oder betrieblichen Umgebung resultieren. Dies kann insbesondere Schäden umfassen, welche durch zufällige Beschädigungen oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, elektrische Überspannung oder Störfälle beispielsweise durch Blitzschlag, Fahrlässigkeit des Endkunden, sachwidrige Verwendung, versehentliches Eindringen nicht zugehöriger Teile in die Maschine, Feuer- oder Wasserschaden oder durch den Betrieb in einer Umgebung, die nicht den von Lexmark in der Produktdokumentation vorgegebenen Spezifikationen entspricht.
  • 5.1.6 Tonerpatronen, die vom Endkunden oder einem Dritten nachgefüllt wurden, oder die aufgrund von zufälligen Beschädigungen oder unsachgemäßen Gebrauchs nicht mehr funktionieren
  • 5.1.7 Schäden, Fehlfunktion oder Minderung der Leistungsfähigkeit, die daraus resultieren, dass am Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial Services oder Wartungen von einem anderen als von Lexmark selbst oder einem von Lexmark autorisierten Dienstleister durchgeführt wurden.
  • 5.1.8 Schäden, Fehlfunktion oder Minderung der Leistungsfähigkeit, die daraus resultieren, dass der Endkunde die Säuberung oder Pflege nicht vorgenommen hat, die gemäß Handbüchern von Lexmark, Anleitungen oder der Website von Lexmark vorgesehen ist. Dies schließt das Unterlassen eines Austausches von Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise empfohlener Wartungskits zum empfohlenen Wartungsintervall ein, wie auch die Wartung durch einen nicht autorisierten Dritten.
  • 5.1.9 Reparaturschäden, Fehlfunktion oder Minderung der Leistungsfähigkeit des Lexmark Druckgerätes oder Verbrauchsmaterials, die durch eine unzureichende Vorbereitung, Verpackung und Transport des Lexmark Druckgerätes oder Verbrauchsmaterials entgegen den Anweisungen von Lexmark verursacht werden, wenn das Produkt zur Nachbesserung an Lexmark geschickt wird.
  • 5.1.10 Verstoß des Endkunden gegen Maßgaben oder Spezifikationen, die in der Lexmark Produktdokumentation festgelegt sind.

5.2 Lexmark ist berechtigt, die Erbringung jeglicher Garantieservices und des Technischen Kundendienstes gemäß dieser Lexmark Garantie abzulehnen, solange der Endkunde sich im Zahlungsverzug befindet.

6. Territorium

6.1 Diese Lexmark Garantie gilt für Lexmark Druckgeräte oder Verbrauchsmaterial, die in den im Titel dieser Garantie festgelegten Ländern erworben und installiert wurden (nachfolgend das „Territorium“). Diese Lexmark Garantie wird in einem solchen Land, nach Ermessen von Lexmark, entweder von der jeweiligen Lexmark Niederlassung oder dem lokalen Repräsentanten erbracht. Für weitere Einzelheiten, die in Ihrem Land anwendbar sein können, siehe Abschnitt 10 (Länderspezifische Bestimmungen).

6.2 Die Bedingungen der Lexmark Garantie und/oder Garantieservices können sich von Land zu Land unterscheiden. 22EMEA11403 5

6.3 Wird das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial in ein anderes Land verbracht, in welchem ebenfalls Garantieservices für das entsprechende Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial verfügbar sind, so ist der Endkunde zu denselben Garantieservices berechtigt als wenn er das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial in dem Land erworben hätte, in das er es verbracht hat. ALLERDINGS WIRD BESTIMMTES LEXMARK DRUCKGERÄT ODER VERBRAUCHSMATERIAL NICHT IN ALLEN LÄNDERN ANGEBOTEN. FÜR EIN SOLCHES LEXMARK DRUCKGERÄT ODER VERBRAUCHSMATERIAL BESTEHT KEINE LEXMARK GARANTIE NACH VERBRINGEN IN EIN ANDERES LAND, IN DEM LEXMARK ODER DER LOKALE LEXMARK REPRÄSENTANT KEINE LEXMARK GARANTIESERVICES FÜR DIESELBE PRODUKT-MODELLNUMMER GEWÄHRT.

7. GARANTIE- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

7.1 Für den Fall, dass das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial defekt sein sollte oder nicht mehr funktionsfähig ist, bestimmen sich die Rechte des Endkunden unter dieser Lexmark Garantie ausschließlich nach den oben dargelegten Garantieservices. Auch im Falle eines Verstoßes gegen diese Lexmark Garantie ist die Haftung von Lexmark für jedweden Schaden beschränkt auf den für das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial gezahlten Betrag oder auf dessen Reparatur oder Ersatz. Die in diesem Abschnitt 7 festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder Sachschäden, für welche Lexmark nach dem Gesetz haftet.

7.2 Lexmark gewährt die Lexmark Garantie ausschließlich wie oben ausgeführt. VORBEHALTLICH DES VORSTEHENDEN HAFTET LEXMARK NICHT FÜR DIE FOLGEN EINER UNTERBRECHUNG DES BETRIEBS ODER EINER FEHLFUNKTION DES LEXMARK DRUCKGERÄTS ODER VERBRAUCHSMATERIALS. LEXMARK HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH NICHT IM FALLE EINER VORHERGEHENDEN UNTERRICHTUNG ÜBER MÖGLICHE ENTSPRECHENDE SCHÄDEN.

7.3 DIESE GARANTIEBEDINGUNGEN STELLEN DIE ABSCHLIEßENDEN REGELUNGEN ZUR LEXMARK GARANTIE DAR. JEGLICHE WEITERE - AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE – EINRÄUMUNG DER HERSTELLERGARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG IST AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIEßLICH ETWAIGER KONKLUDENTER GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DIE GEWÖHNLICHE VERWENDUNG ODER EINEN BESTIMMTEN ZWECK (VORBEHALTLICH ENTGEGENSTEHENDER GESETZLICHER REGELUNGEN). NACH ABLAUF DER LAUFZEIT DIESER GARANTIE BESTEHT WEDER EINE AUSDRÜCKLICHE NOCH EINE KONKLUDENTE HERSTELLERGARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG. UM JEGLICHE ZWEIFEL AUSZUSCHLIEßEN, BLEIBEN VERTRAGLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES ENDKUNDEN GEGEN DEN VERKÄUFER DES PRODUKTS ODER EINEN DRITTEN DAVON UNBERÜHRT.

8. Salvatorische Klausel

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Lexmark Garantie oder Teile davon von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, widerrechtlich oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll diese Bestimmung oder Teile davon im notwendigen Umfang nicht Teil der Lexmark Garantie sein. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Lexmark Garantie sollen davon unberührt bleiben.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Lexmark Garantie oder Teile davon für widerrechtlich, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll diese Bestimmung mit der geringstmöglichen Modifizierung, welche nötig ist, um die Bestimmung rechtskonform, gültig und durchsetzbar zu machen, Anwendung finden.

9. Serviceangebote

9.1 Der Endkunde kann diese Lexmark Garantie jederzeit während ihrer Laufzeit durch den Erwerb eines Serviceangebotes von Lexmark erweitern oder upgraden. Weiterführende Informationen zu Serviceangeboten von Lexmark finden Sie auf der Website von Lexmark unter www.lexmark.com/myguarantee oder kontaktieren Sie Ihren Händler.

10. Länderspezifische Bestimmungen

10.1 Österreich

10.1.1 Die Lexmark Garantie ist eine kommerzielle Garantie, die von Lexmark freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Der Name und die Adresse der Lexmark Niederlassung, die für die Durchführung dieser Lexmark Garantie verantwortlich ist, sind unter www.lexmark.com/myguarantee in Abschnitt „Garantie-Kontaktliste” verfügbar und lauten wie folgt: Lexmark Handelsgesellschaft m.b.H., Businesspark Marximum, Modecenterstraße 17/Objekt 4/8. OG, 1110 Wien – Austria 22EMEA11403 6

10.1.2 Abschnitt 7 wird wie folgt ersetzt: „

  • 7.1 Die folgenden Beschränkungen gemäß diesem Abschnitt 7 gelten ausschließlich für Ansprüche gemäß dieser Lexmark Garantie und umfassen keine anderen Ansprüche (siehe insbesondere Abschnitt 1.4 über zwingende Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Produkts). 7.2 Lexmark haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Lexmark (einschließlich, in Bezug auf den gesamten Abschnitt 7, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen) verursachte Schäden. Lexmark haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für zwingend vorgeschriebene Ansprüche gemäß dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
  • 7.2 Lexmark haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Lexmark (einschließlich, in Bezug auf den gesamten Abschnitt 7, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen) verursachte Schäden. Lexmark haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für zwingend vorgeschriebene Ansprüche gemäß dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
  • 7.3 Vorbehaltlich des Abschnitts 7.2 ist die Haftung von Lexmark für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Lexmark oder einen seiner Vertreter.
  • 7.4 DIESE GARANTIEBEDINGUNGEN STELLEN DIE ABSCHLIESSENDEN REGELUNGEN ZUR LEXMARK GARANTIE DAR. DIE LEXMARK GARANTIE FINDET NACH ABLAUF DER LAUFZEIT DIESER GARANTIE KEINE ANWENDUNG.“

10.1.3.3 Abschnitt 6 wird wie folgt vollständig ersetzt:

  • “6.1 Diese Lexmark Garantie gilt für Lexmark Druckgeräte oder Verbrauchsmaterial, die in dem im Titel dieser Garantie festgelegten Land erworben und installiert wurden (nachfolgend das „Territorium“). Diese Lexmark Garantie wird in einem solchen Land, nach Ermessen von Lexmark, entweder von der jeweiligen Lexmark Niederlassung oder dem lokalen Repräsentanten erbracht. Für weitere Einzelheiten, die in Ihrem Land anwendbar sein können, siehe Abschnitt 10 (Länderspezifische Bestimmungen).
  • 6.2 Der Endkunde hat Anspruch auf Garantieservices nur in dem Land, in dem er oder sie das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial erworben hat. Lexmark kann nach eigenem Ermessen Garantieservices auch außerhalb dieses Landes anbieten. Wenn Sie das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial in ein anderes Land übermittelt haben, bitten wir Sie, sich mit dem Kundendienst von Lexmark in Verbindung zu setzen. Der Endkunde hat jedoch keinen Anspruch auf solche Garantieservices außerhalb des Landes, in dem das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial erworben wurde.”

10.1.3.4 Abschnitt 8 findet keine Anwendung.

10.2 Deutschland

10.2.1 Die Lexmark Garantie ist eine kommerzielle Garantie, die von Lexmark freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Den Namen und die Adresse der Lexmark Niederlassung, die für die Durchführung dieser Lexmark Garantie verantwortlich ist, finden Sie unter www.lexmark.com/myguarantee in Abschnitt „Garantie-Kontaktliste”. Sie lauten wie folgt:

Lexmark Deutschland GmbH,
Dornhofstr. 44,
63263 Neu-Isenburg Deutschland

10.2.2 Abschnitt 7 wird wie folgt vollständig ersetzt:

„Lexmark haftet nach dieser Lexmark Garantie nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Abschnitt

  • 7.1 bis 7.7: 7.1 Lexmark haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Lexmark, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung von Lexmark nach den unten in 7.4 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  • 7.2 Lexmark haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Lexmark, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • 7.3 Lexmark haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Lexmark bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  • 7.4 Lexmark haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Lexmark, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Lexmark diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Lexmark zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
  • 7.5 Vorbehaltlich der Abschnitte 7.1 und 7.2 ist die Gesamthaftung von Lexmark auf den für das Lexmark Druckgerät oder Verbrauchsmaterial gezahlten Betrag oder auf dessen Reparatur oder Ersatz beschränkt.
  • 7.6 Lexmark haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes.
  • 7.7 UM JEGLICHE ZWEIFEL AUSZUSCHLIESSEN, BLEIBEN EVENTUELLE VERTRAGLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES ENDKUNDEN GEGEN DEN VERKÄUFER DES PRODUKTS ODER EINE ANDERE PERSON DAVON UNBERÜHRT.“.

10.2.3 Wenn der Endkunde ein Verbraucher ist, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  • 10.2.3.1 Der letzte Satz des Abschnitts 4.5 wird wie folgt ersetzt: “Wenn der Endkunde dem autorisierten Supportmitarbeiter keine angemessene Unterstützung bietet, können sich die Garantieservices verzögern.”
  • 10.2.3.2 Abschnitt 5.1.8 wird wie folgt ersetzt: “5.1.8 Schäden, Fehlfunktion oder Minderung der Leistungsfähigkeit, die daraus resultieren, dass der Endkunde die Säuberung oder Pflege nicht vorgenommen hat, die gemäß Handbüchern und Anleitungen von Lexmark, welche mit dem Produkt zur Verfügung gestellt werden, sowie gemäß den folgenden auf der Website von Lexmark veröffentlichten Anweisungen vorgesehen ist: http://support.lexmark.com/index?linkSelected= node2%5Esubnode1&channel=manualsguideschannels &page=manualsguides&locale=de&userlocale =DE_AT. Dies schließt das Unterlassen eines Austausches von Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise empfohlener Wartungskits zum empfohlenen Wartungsintervall ein, wie auch die Wartung durch einen nicht autorisierten Dritten;”

10.2.3.3 Abschnitt 8 findet keine Anwendung.

10.3 Luxemburg

  • 10.3.1 Die Lexmark Garantie ist eine kommerzielle Garantie, die von Lexmark freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Den Namen und die Adresse der Lexmark Niederlassung, die für die Durchführung dieser Lexmark Garantie verantwortlich ist, finden Sie unter www.lexmark.com/myguarantee in Abschnitt „Garantie-Kontaktliste”. Sie lauten wie folgt: Lexmark International N.V., Culliganlaan 2 – Park Lane D, 1831 Diegem Belgien
  • 10.3.2 Am Ende von Abschnitt 1.4 wird folgender Satz eingefügt: “Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung nach luxemburgischem Recht beträgt zwei (2) Jahre.”

10.4 Schweiz Die Lexmark Garantie ist eine kommerzielle Garantie, die von Lexmark freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Den Namen und die Adresse der Lexmark Niederlassung, die für die Durchführung dieser Lexmark Garantie verantwortlich ist, finden Sie unter www.lexmark.com/myguarantee in Abschnitt „Garantie-Kontaktliste”.

* Die Standardgarantielaufzeit für Lexmark Druckgeräte beträgt ein (1) Jahr. Für Lexmark Druckgeräte ist eine Verlängerung der Laufzeit auf drei (3) Jahre möglich, wenn der Endkunde das Lexmark Druckgerät registriert hat (siehe Abschnitt 4 für Details).

* Weitere Informationen zu Vorschriften, die in Ihrem Land anwendbar sind, finden Sie in Abschnitt 10 (Länderspezifische Bestimmungen).